Geschafft: Recht auf Ganztagsbetreuung

[07.09.2021] Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Eltern und Grundschüler*innen ein Recht auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Auf den letzten Metern der Legislaturperiode der Bundesregierung einigten sich die Vertreter*innen von Bund und Ländern, die Ganztagsbetreuung verbindlich anzuerkennen und zu finanzieren.

Konzepte und Fachkräfte notwendig
Für alle Eltern von Kleinkindern, die dann als ABC-Schütz*innen zur Schule kommen, ist das eine Erleichterung. Vor allem dann, wenn dem Rechtsanspruch nicht nur baulich Rechnung getragen wird, sondern mit inhaltlichen Konzepten und Fachkräften. Beides gibt es, allerdings nicht zum Nulltarif. So, wie unsere Gesellschaft heute und in naher Zukunft mit Kindern umgeht, gehen sie später mit uns um, wenn sie das Sagen haben.

Fürsorge von Anfang an
Kinder wollen kommunizieren. Experimentieren. Sich ausprobieren. In andere Rollen schlüpfen. Mit anderen sein. Kreativ sein. Geschichten hören. Zuhause, in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Begleiten wir sie dabei – Eltern, Erziehende, Lehrende und Vermittelnde. Lese- und Literaturpädagog*innen gehören dazu, spätestens bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung.