Kinderrechte: Recht auf Kenntnis der Herkunft  

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 20. November 1989 in New York das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Am 26. Januar 1990 wurde es von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Während die Politik 30 Jahre später noch immer darüber diskutiert, ob die Selbstverpflichtung Teil des Grundgesetzes werden soll, hat sich die Keimzelle Familie stetig verändert.
Kinder wachsen in Klein- und Großfamilien auf, mit oder ohne Mütter, Väter oder Geschwister. Gemeinsam ist ihnen jedoch allen, dass sie „zur vollen und harmonischen Entfaltung ihrer Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollten“, wie es in der Präambel des Übereinkommens heißt. Kinder, die auf außergewöhnlichem Wege gezeugt wurden, erleben diese liebevolle Zuneigung besonders, weil sie bereits vor ihrer Zeugung Wunschkinder waren. Für Fragen nach ihrer Entstehung bieten die Bilderbücher von Petra Thorn eine sensible Gesprächsgrundlage an.

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